Entwurf eines Bundes-Klimaanpassungsgesetzes (KAnG)

Lesedauer 3 Minuten

Am 13.07.2023 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf für ein Klimaanpassungsgesetz beschlossen [1]. Damit wird erstmalig ein verbindlicher Rahmen für eine vorsorgende Klimaanpassung in Deutschland geschaffen.

Warum ist das wichtig?

Die Klimakrise verursacht enorme Schäden und stellt eine Bedrohung für gegenwärtige und zukünftige Generationen dar. Obwohl bereits viele Ziele und Maßnahmen zur Minderung der Treibhausgasemissionen getroffen wurden, kann ein Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur nicht ausreichend verhindert werden. Darüber hinaus hat die Zunahme von Extremwetterereignissen, wie Starkregen und Hochwasser, Hitze und Dürre Einfluss auf das Leben und die Gesundheit der Menschen. Zudem ergeben sich daraus Gefahren für Natur und Ökosysteme sowie Wirtschaft, Gesellschaft und Infrastruktur. All diese Aspekte machen die Vorsorge und Anpassung an die Folgen der Klimakrise unabdingbar. [3]

Was regelt das KAnG?

Das Klimaanpassungsgesetz bietet den strategischen Rahmen für Bund, Länder und Kommunen. Damit sollen Aktivitäten zur Klimaanpassung koordiniert und vorangebracht werden. Die Länder sollen mit diesem Gesetzentwurf beauftragt werden für Klimaanpassungsstrategien und -konzepte zu sorgen, um anhand einer Betroffenheitsanalyse sowie Maßnahmenplanung eine flächendeckende Vorsorge gegen Klimafolgen zu treffen.  

Welche Aufgaben ergeben sich aus dem KAnG…

Ausblick

Ziel ist es, dass das KAnG in 2024 in Kraft treten kann. Nach dem Kabinettsbeschluss erfolgen nun Beratungen im Deutschen Bundestag und Bundesrat [5].

Darüber hinaus sollen unterstützend weitere gesetzliche Maßnahmen entstehen, die in getrennten Gesetzgebungsverfahren erfolgen. So könnten beispielsweise im Baugesetzbuch sowie im Bodenschutz- oder Wasserhaushaltsgesetz Anpassungen erfolgen, die zur Unterstützung der Klimaanpassung hilfreich wären.

Die Deutsche Anpassungsstrategie (DAS) wird aktuell weiterentwickelt – hin zu einer vorsorgenden Klimaanpassungsstrategie. Für Herbst 2024 ist ein entsprechender Kabinettsbeschluss vorgesehen. [2]

Fördermöglichkeiten

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) bietet Zuschüsse im Bereich Umwelt- & Naturschutz sowie Smart Cities & Regionen an, die für unterschiedliche Institutionen Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels fördern. Ansprechpartner ist die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH. Hinweise zu aktuellen Förderaufrufen sind auf der entsprechenden Website zu finden. [6]

Wie betrifft es mich?

Der Entwurf des KAnG sieht die Erstellung von Klimaanpassungskonzepten für Gemeinden und Kreise vor. Gleichzeitig sollen klimaangepasste Bundesliegenschaften eine Vorbildfunktion einnehmen. Im Rahmen unserer täglichen Arbeit können wir Bund, Länder und Kommunen bei der Erarbeitung von Klimaanpassungskonzepten begleiten und unterstützen. Darüber hinaus können wir Neubau- und Sanierungskonzepte für Bundesliegenschaften entwickeln und somit bei der Schaffung klimaangepasster Gebäude behilflich sein.

War der Artikel hilfreich?

Beitrag veröffentlicht am

Neueste Beiträge