Warum ist das wichtig?
Vielfältige Begrifflichkeiten zum Thema Klimaschutz in Unternehmen werden von der Presse aufgegriffen und verunsichern die Leserschaft. In dieser Diskussion tauchen häufig Begriffe auf, die zum Teil inflationär benutzt und nicht klar abgegrenzt werden. So bleiben nicht selten ratlose Informationssuchende zurück.
Dieser Artikel gibt einen Überblick über die zum Teil synonym verwendeten Begriffe von CSR und Nachhaltigkeit und betrachtet deren Einordnung und Pflichten im unternehmerischen Kontext.
Hintergrund und Einordnung
Der Begriff der Nachhaltigkeit entstammt ursprünglich der Forstwirtschaft und bereits 1713 wurde darauf hingewiesen, dass eine „beständige und nachhaltende Nutzung des Holzes“ sinnvoll ist. 1795 wurde das Konzept der forstwirtschaftlichen Nachhaltigkeit präzisiert und verwies darauf, dass dem Wald nur so viel Holz entnommen werden dürfe, wie nachwachsen kann, da ansonsten mit der natürlichen auch die wirtschaftliche Lebensgrundlage vernichtet werden würde [6]. Im deutschsprachigen Raum wurde der Begriff der Nachhaltigkeit gegen Ende des 20. Jahrhunderts vielmehr durch das Drei-Säulen-Modell bzw. das Nachhaltigkeitsdreieck erklärt, bei dem die drei Säulen bzw. Spitzen des Dreiecks – also Ökologie, Ökonomie und Soziales – gleichberechtigt nebeneinanderstanden. In der jüngeren Vergangenheit wurde das immer wieder kritisiert, da die angestrebte Gleichwertigkeit dieser drei Dimensionen nebeneinander kaum zu erreichen ist. Vielmehr geht es um ihr Ineinandergreifen, sodass sowohl ökologische als auch ökonomische Ziele und soziale Gerechtigkeit erreicht werden können. [9] Dabei stellt Nachhaltigkeit jedoch den idealisierten Zustand dar, während eine „nachhaltige Entwicklung“ die notwendigen Verhaltensweisen zur Zielerreichung beschreibt [1].
Heutzutage wird der Begriff der Nachhaltigkeit (Sustanibility) im unternehmerischen Kontext häufig gemeinsam mit der Verantwortung – Corporate Social Responsibility (CSR) oder Corporate Responsibility (CR) – verwendet und ist als gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen im Sinne eines nachhaltigen Wirtschaftens zu verstehen [2]. Dabei geht es nicht nur darum, dass ökologische Aspekte beim Wirtschaften bedacht werden, sondern auch soziale Gesichtspunkte Berücksichtigung finden. Zu den ökologischen Aspekten gehören dabei z.B. der Ressourcenverbrauch oder die Wiederverwertbarkeit von Materialien, während faire Löhne oder Arbeitsbedingungen zu den sozialen Gesichtspunkten zählen. In diesem Zusammenhang ist zugleich ein ökonomischer Gewinn eines Unternehmens möglich.
Mit dem fortschreitenden Klimawandel nimmt auch die Verbindlichkeit der Unternehmen im Hinblick auf die Beachtung von Nachhaltigkeitskriterien zu und soll gegenüber der Gesellschaft nachvollziehbar dargestellt werden. Mit diesem Schritt werden Unternehmen dazu verpflichtet, Nachhaltigkeitsaspekte ihres Unternehmens offen zu legen.
Was ändert sich?
Seit Anfang 2024 gelten schrittweise neue EU-Vorgaben für die Berichterstattung zu Nachhaltigkeitsbelangen in Unternehmen. So löst die „Corporate Sustainability Reporting Directive“ (CSRD) die bisher geltende Richtlinie von 2014 ab und nimmt mit der neu aufgelegten, europaweiten einheitlich geregelten Nachhaltigkeitsberichterstattung deutlich mehr Unternehmen als bisher in die Pflicht. Die CSRD muss bis Juli 2024 vom deutschen Gesetzgeber umgesetzt werden [6].
Eine der bedeutenden Neuerungen, die mit der CSRD einhergehen, ist die Einführung des Konzepts der doppelten Wesentlichkeit. Dieses stellt ein Umdenken in der Berichterstattungspraxis dar, da die Wesentlichkeit von Nachhaltigkeitsaspekten aus zwei Perspektiven betrachtet werden muss. So ermitteln Unternehmen mit der Inside-Out Perspektive die tatsächlichen positiven und negativen Auswirkungen („impacts“), welches ihr unternehmerisches Handeln auf verschiedene Nachhaltigkeitsthemen hat. Die Outside-In-Perspektive („finanzielle Wesentlichkeit“) hingegen betrachtet Chancen und Risiken von Nachhaltigkeitsthemen im Hinblick auf die finanzielle Lage eines Unternehmens und die Zukunftsfähigkeit des Geschäftsmodells. Mit dieser Methode definieren Unternehmen also relevante (wesentliche) Themen und berücksichtigen dabei immer beide Perspektiven. Ein Thema gilt beispielsweise dann als wesentlich, wenn daraus zum einen Risiken und Chancen für den Geschäftserfolg (Outside-In Perspektive) oder zum anderen für Umwelt und Menschen (Inside-Out-Perspektive) entstehen. Ein Thema ist auch berichterstattungspflichtig, wenn es aus nur einer der beiden Perspektiven als wesentlich eingestuft wird. [5]
Darüber hinaus sind einheitliche Berichtsstandards, welche europaweit transparente und vergleichbare Umwelt- und Nachhaltigkeitsberichte vorsehen ein grundlegendes Element der CSRD [7]. Diese werden in der Richtlinie der Europäischen Standards – „European Sustainability Reporting Standards“ (ESRS) – genannt. Bereits am 31.07.2023 wurde das erste Set der ESRS veröffentlicht. Diese 12 Standards müssen EU-weit von allen CSRD-berichtspflichtigen Unternehmen beachtet werden und sind als „Set 1 der EU-Nachhaltigkeitsberichtsstandards“ bekannt:

Wen betrifft die Änderung?
Im Vergleich zur bisherigen Berichtspflicht nach §§ 289b ff., 315b f. HGB wird der Kreis der Unternehmen, die zukünftig berichten müssen, erheblich erweitert. Der Berichtspflicht unterliegen große Unternehmen gemäß § 267 HGB.
Die Unternehmen, die bereits nach dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz berichten, sind ab der Berichtsperiode 2024 nach der CSRD berichtspflichtig. Die Pflicht gilt jetzt aber nicht mehr nur für kapitalmarktorientierte Unternehmen, sondern für alle großen Unternehmen, die zwei der drei folgenden Größenkriterien erfüllen:
- Bilanzsumme von mindestens 20 Millionen Euro
- Nettoumsatzerlöse von mindestens 40 Millionen Euro
- mindestens 250 Beschäftigte
Kleine und mittlere Unternehmen ab zehn Mitarbeitenden sind zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet, wenn sie eine Kapitalmarktorientierung haben.
Es sind ungefähr 150.000 größere Unternehmen, die direkt von der Berichtspflicht betroffen sind. Mittelbar werden aber auch fast alle kleinen Betriebe daran gebunden sein, weil größere Unternehmen von ihren Geschäftspartnern auch verlangen werden, dass diese nachweisen, was sie für Nachhaltigkeit in ihrem Unternehmen tun. Konkret besteht eine Pflicht ab
- 2024 für die größten 500 börsennotierten Unternehmen
- 2025 für alle anderen großen Kapitalgesellschaft und
- 2026 für kapitalorientierte KMU bzw. 2028, wenn sie von einem Aufschub Gebrauch machen. [8]
Warum ist die Berichtserstattung für KMU bereits jetzt sinnvoll?
Auch wenn kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bisher nur unter bestimmten Bedingungen (siehe oben) gesetzlich zu der Berichtserstattung gemäß CSRD verpflichtet sind, könnte viele Unternehmen die Anforderung dennoch eher betreffen als gedacht. Es ist anzunehmen, dass Nachhaltigkeitsaspekte von Unternehmen in Zukunft deutlich stärker in den Fokus der Öffentlichkeit rücken und damit auch vermehrt im Mittelpunkt der Berichtserstattung der Medien stehen. Hinzu kommt, dass Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten seit dem 01.01.2024 aufgrund des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes dazu verpflichtet sind, die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten entlang der gesamten Lieferketten offenzulegen [3]. Die Sorgfaltspflichten beziehen sich dabei auf das Handeln im eigenen Geschäftsbereich, der Vertragspartner sowie das Handeln mittelbarer Zulieferer. Damit wird die Verantwortung der Unternehmen deutlich ausgeweitet und verschärft.
Wer also mit anderen Unternehmen geschäftlich verbunden ist, wird Informationen über die eigenen Nachhaltigkeitsbestrebungen bekanntgeben müssen – vor allem, wenn sie in die Wertschöpfungsketten berichtspflichtiger Unternehmen eingebunden sind. [6]
Ein Beispiel für den Einstieg in die Nachhaltigkeitsbetrachtung von Unternehmen
Der DNK (Deutscher Nachhaltigkeitskodex) spielt in Deutschland eine bedeutende Rolle, ist jedoch ein international anwendungsfähiger Berichtsstandard für Nachhaltigkeitsaspekte [10]. Er bietet einen Einstieg in die Nachhaltigkeitsberichterstattung und unterstützt beim Aufbau einer Nachhaltigkeitsstrategie. Anwenderunternehmen müssen für die Erfüllung des DNK eine Erklärung zu insgesamt 20 DNK-Kriterien abgeben. In einer Datenbank können alle Berichte von Unternehmen, die nach dem DNK-Standard zu ihren Nachhaltigkeitsleistungen berichten, eingesehen werden. [4]
Wie können Organisation in den Nachhaltigkeitsprozess starten?
Wenn sich Unternehmen oder Institution (freiwillig) auf den Weg begeben und Nachhaltigkeitsaspekte in Ihrer Organisation verankern möchten, so ist jeder eingeschlagene Weg ein Fortschritt. Sei es, dass zunächst anhand einer Leitbilderarbeitung herausgefunden wird, was genau für die entsprechende Organisation wichtig ist und dann nachfolgende Schritte eingeleitet werden, um dieses Leitbild umzusetzen. Oder ob anhand einer Gemeinwohlbilanzierung herausgefunden wird, wie viel Gemeinwohl bereits in der entsprechenden Organisation steckt und in welchen Bereichen diese besser werden kann und möchte. Jeder Schritt, den sich eine Organisation in Richtung soziale Verantwortung und Nachhaltigkeit bewegt, ist demnach ein richtiger Schritt.
Legen Sie einfach los – der Weg ist das Ziel und wir unterstützen gern dabei!
[1] Annett Baumast, Jens Pape (Hg.), utb, 2022, 2. Auflage: Betriebliches Nachhaltigkeitsmanagement, S. 57
[2] Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Referat „CSR“ – Gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen, https://www.csr-in-deutschland.de/DE/CSR-Allgemein/CSR-Grundlagen/Nachhaltigkeit-und-CSR/nachhaltigkeit-und-csr.html, abgerufen am 05.02.2024
[3] Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Referat „CSR“ – Gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen, https://www.csr-in-deutschland.de/DE/Wirtschaft-Menschenrechte/Gesetz-ueber-die-unternehmerischen-Sorgfaltspflichten-in-Lieferketten/gesetz-ueber-die-unternehmerischen-sorgfaltspflichten-in-lieferketten.html, abgerufen am 09.02.2024
[4] Deutscher Nachhaltigkeitskodex (DNK), https://www.deutscher-nachhaltigkeitskodex.de, abgerufen am 09.02.2024
[5] DFGE – Institute for Energy, Ecology and Economy GmbH, https://dfge.de/doppelte-wesentlichkeit-erklaert/, abgerufen am 14.03.2024
[6] Erichsen, Jörgen, 2024: Neue Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen. Das sollten KMU jetzt tun, https://www.lexware.de/wissen/unternehmensfuehrung/csrd-neue-richtlinie-zur-nachhaltigkeitsberichterstattung-von-unternehmen-das-sollten-kmu-jetzt-tun/, abgerufen am 09.02.2024
[7] Georg Ludwig Hartig in Mathias S. Fifka, Studienkurs Wirtschaft, Nomos, 2021: CSR- und Nachhaltigkeitsmanagement , S. 35
[8] Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern, https://www.ihk-muenchen.de/de/Service/Nachhaltigkeit-CSR/Nachhaltigkeitsberichterstattung/, abgerufen am 09.02.2024
[9] Mathias S. Fifka, Studienkurs Wirtschaft, Nomos, 2021: CSR- und Nachhaltigkeitsmanagement, S. 37-44
[10] Rat für nachhaltige Entwicklung, https://www.nachhaltigkeitsrat.de/projekte/deutscher-nachhaltigkeitskodex, abgerufen am 09.02.2024
[11] Umweltbundesamt, https://www.umweltbundesamt.de/umweltberichterstattung-berichtsstandards#einheitliche-eu-standards-fur-die-umwelt-und-nachhaltigkeitsberichterstattung, abgerufen am 09.02.2024
Titelbild: https://www.pexels.com/de-de/foto/kollegen-arbeiten-zusammen-3184293/







